Definition Mediation

Nach § 1 MediationsG ist die Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter die Konfliktparteien zu einer von ihnen in eigener Verantwortung zu erarbeitenden Konfliktbeilegung führt.

 

Damit unterscheidet sich das Mediationsverfahren von anderen Vermittlungsmöglichkeiten durch eine klare Verfahrensstruktur, die Orientierung an den Erkenntnissen der Konflikttheorie und erfordert eine entsprechende Ausbildung (vgl. § 5 MediationsG).

Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. § 4 MediationsG).

Erfolgsgeheimnis der Mediation ist, dass die Medianten eigenverantwortlich und losgelöst von den Vorgaben des objektiven Rechts, eine an ihren persönlichen Wertvorstellungen und individuellen Bedürfnissen orientierte und für alle Betroffenen verbindliche Lösung erarbeiten.

 

Damit erzielen sie einen echten Konsens, eine sog. Win-win-Situation, in der es keinen Verlierer gibt, so dass auch die zwischen den Medianten und sonstigen Betroffenen durch den Konflikt entstandene Beziehungsstörung abschließend und nachhaltig aufgelöst werden kann.

  • Merkmale

    • Der Mediator tritt als externer Dritter auf.
    • Der Mediator ist allparteilich, d.h. er steht auf Seiten jedes Beteiligten, was über die bloße Neutralität (z. B. eines Richters) weit hinausgeht.
    • Es gilt der Vertraulichkeitsgrundsatz, während des Verfahrens und danach (Geheimhaltung sowie Verwertungsverbot für etwaige zukünftige Prozesse).
    • Alle Konfliktparteien werden einbezogen.
    • Das Mediationsverfahren ist freiwillig.
    • Die Medianten (= Parteien des Verfahrens) handeln eigenverantwortlich.
    • Die Medianten sind vollumfänglich informiert.
    • Das Mediationsverfahren ist ergebnisoffen.
    • Es wird fall- und problemspezifisch gearbeitet.

  • Vorteile

    • Berücksichtigung der hinter den ausgetauschten Positionen stehenden Bedürfnisse und Interessen; diese finden in einem Gerichtsverfahren oftmals kein Gehör, sind aber maßgeblich zum Verständnis des Gegenübers und seines Verhaltens
    • Reduzierung der Verfahrenskosten sowie damit oftmals auch der Konfliktfolgekosten (das heißt z. B. wenn nach einem streitigen Gerichtsprozess Unternehmen nicht mehr miteinander kooperieren. Dann müssen in der Folge neue Vertragspartner gefunden werden, was erneut unnötig Geld kostet, etc.)
    • Chance für ein unbürokratisches und flexibleres Verfahren
    • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
    • Vermeiden von öffentlicher Aufmerksamkeit (durch Berichterstattung von Gerichtsverfahren in den Massenmedien, etc.)

  • Phasen

    • 1. Auftragsklärung (Information über Verfahren und Verfahrensbesonderheiten, Rolle und Haltung des Mediators; Abschluss einer Mediationsvereinbarung; Abstimmung der weiteren Vorgehensweise)
    • 2. Themensammlung (Darstellung der Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang durch die Medianten; Strukturierung der Themen und Konfliktfelder)
    • 3. Positionen und Interessen mit Sichtweisen- und Hintergrunderkundung (Priorisierung der Themen; ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme für alle Beteiligten; Herausarbeiten der hinter den Themen stehenden Interessen, also Wünsche, Anliegen und Bedürfnisse sowie Perspektivenwechsel, also Erkennen und Verstehen der subjektiven Sichtweise des jeweils anderen Medianten; Entwicklung von Maßstäben für eine aus Sicht der Beteiligten gerechte bzw. sinnvolle Lösung; vertrauliche Einzelgespräche sind mit Einverständnis aller Beteiligten möglich)
    • 4. Sammeln, Bewerten und Verhandeln von Lösungsoptionen (Entwickeln von Ideen zur Umsetzung der Interessen durch u.a. Brainstorming; Erarbeiten von Lösungen, die den jeweiligen Interessen am besten entsprechen, Realitätsprüfung)
    • 5. Abschlussvereinbarung (Festhalten der Ergebnisse, einschließlich der Regelung des weiteren Vorgehens; Festlegung von Umsetzungsfristen bis hin zum Verhalten bei weiteren Konflikten)